Markterkundung Breitbandversorgung

Markterkundung zur Breitbandversorgung

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz führt eine Markterkundung durch zur Ermittlung von Breitbandnetzbetreibern, die in der Lage sind, ohne öffentliche Zuschüsse unzureichend versorgte Gemeindeteile mit Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kBit/sec innerhalb der nächsten 12 Monate zu versorgen. Übertragungsgeschwindigkeiten von 6.000 kBit/sec oder mehr sind ausdrücklich erwünscht. Das Angebot soll die minimale Übertragungsgeschwindigkeit von 2.000 kBit/sec unabhängig von der Anzahl der Nutzer garantieren. Der Netzbetreiber soll zu folgenden Punkten Aussagen treffen:
• Ein Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangabe)
• Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie
• Angaben über die Down- und Uploadrate
• Angaben über einmalige Kosten für den Teilnehmer
• Angaben über die monatlichen Gebühren für den Teilnehmer
• Internet Telefonie (VoIP) möglich
• Übertragung (SDSL) möglich
• Telefonie (VoIP) Flatrate möglich
• Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag)
• Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Jahr)
• Zeitplan des Netzausbaus
• Übertragungsrate (> 2.000 kBit/sec) unabhängig von der Anzahl der Nutzer und der Spitzenlast
• Sicherstellung der Leistung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren
• Fertigstellung der Maßnahme
• Zukunftssicherheit: Möglichkeiten der Netzerweiterung Ausdehnung im Bezug auf Raum, Anzahl der Nutzer und Übertragungsrate

Bei Funkverbindungen
• Standort der Antennen
• Frequenzbereich
• Strahlungsleistung
• Schutzabstände nach gültiger BImSchV

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz erbittet Rückäußerungen bis zum 19.07.2010. Bitte senden Sie Ihre Rückäußerungen auf dem Postweg an:

Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Fachbereich Planen Bauen Umwelt
Herrn Schiewe
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Herr Schiewe ( Tel. 05245/444-199, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik )
Herr Brandes ( Tel. 05245/444-192, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik )

Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss eines Kooperationsvertrages vor.

Die Auswertung einer im April und Mai diesen Jahres durchgeführten Bestands- und Bedarfsermittlung zur Breitbandversorgung in der Gemeinde ist unter nachfolgendem Link einzusehen.

Gemeinde Herzebrock-Clarholz, den 16.06.2010