Öffentliche Ausschreibungen
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Der Bürgermeister
An
Netzbetreiber
Breitbandausschreibung Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz führt ein offenes und transparentes Auswahlverfahren durch zur Ermittlung eines geeigneten Breitbandnetzbetreibers, der in der Lage ist, innerhalb der nächsten 12 Monate mit einer öffentlichen Beihilfe unzureichend versorgte Gemeindeteile mit Breitbandteilnehmeranschlüssen
zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kBit/sec
zu versorgen. Übertragungsgeschwindigkeiten von 6.000 kBit/sec oder mehr sind ausdrücklich erwünscht. Das Angebot soll die minimale Übertragungsgeschwindigkeit von 2.000 kBit/sec unabhängig von der Anzahl der Nutzer garantieren.
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung des Gemeindegebietes nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Herzebrock-Clarholz auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 in der Fassung vom 18.03.2010 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.
Es handelt sich bei dieser Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens noch nicht um eine verpflichtendes Vergabeverfahren. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel.
Der interessierte Netzbetreiber hat die technische Lösung für die Breitbandversorgung darzustellen und den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar anzugeben.
Der Breitbandausbau muss so erfolgen, dass auch Mitbewerber in der Lage sind, die neu geschaffene Infrastruktur zu nutzen (sogenannter offener Zugang).
Der Netzbetreiber soll zu folgenden Punkten Aussagen treffen:
- Ein Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangabe)
- Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie
- Angaben über die Down- und Uploadrate
- Angaben über einmalige Kosten für den Teilnehmer
- Angaben über die monatlichen Gebühren für den Teilnehmer
- Internet Telefonie (VoIP) möglich
- Übertragung (SDSL) möglich
- Telefonie (VoIP) Flatrate möglich
- Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag)
- Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Jahr)
- Zeitplan des Netzausbaus
- Übertragungsrate (> 2.000 kBit/sec) unabhängig von der Anzahl der Nutzer und der Spitzenlast
- Sicherstellung der Leistung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren
- Fertigstellung der Maßnahme
- Zukunftssicherheit: Möglichkeiten der Netzerweiterung Ausdehnung im Bezug auf Raum, Anzahl der Nutzer und Übertragungsrate
Bei Funkverbindungen
- Standort der Antennen
- Frequenzbereich
- Strahlungsleistung
- Schutzabstände nach gültiger BImSchV
Der Netzbetreiber hat zudem eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes beizufügen, dass gegen die Erteilung öffentlicher Aufträge keine Bedenken bestehen.
Ausschlaggebend für die Auswahl des Anbieters sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen insbesondere die folgenden Kriterien:
- Die Höhe des Zuschussbedarfes
- Die Leistungsfähigkeit der angebotenen technischen Lösung
- Die einmaligen und monatlichen Kosten für den Nutzer
- Die Zukunftsfähigkeit der technischen Lösung
Ebenso werden die zu erwartende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Netzbetreibers in die Wertung mit einbezogen.
Die Breitbanddienste sollen bis spätestens September 2011 zur Verfügung stehen.
Angebote sind bis spätestens dem 04.10.2010, 11.00 Uhr schriftlich unter Angabe der benötigten Beihilfe zu senden bzw. abzugeben bei:
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Fachbereich Planen Bauen Umwelt
Herrn Schiewe
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Herr Schiewe ( Tel. 05245/444-199, E-Mail:
)
Herr Brandes ( Tel. 05245/444-192, E-Mail:
)
Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden.
Die Auswertung einer im April und Mai diesen Jahres durchgeführten Bestands- und Bedarfsermittlung zur Breitbandversorgung in der Gemeinde ist auf der Internetseite http://www.media.nrw.de/media2/site/?id=185 einzusehen.
Zwischenzeitlich hat ein Mobilfunknetzbetreiber der Gemeinde Herzebrock-Clarholz mitgeteilt, dass er Planungen betreibt, auf einem vorhandenen Mobilfunkstandort im Ortsteil Pixel eine Sendeanlage zur drahtlosen Breitbandversorgung mittels des neuen Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) zu errichten. Nach Aussage des Betreibers würde die Umsetzung der Planungen zu einer verbesserten Versorgung der unterversorgten Bereiche im Umfeld des Standortes, voraussichtlich aber nicht zu einer verbesserten Versorgung des gesamten Gemeindegebietes führen.
Gemeinde Herzebrock-Clarholz, den 09.08.2010
URL: http://www5.herzebrock-clarholz.de/010/sr_seiten/artikel/112100100000002775.php
Erstellt: 25.02.2009
Letze Änderung: 01.09.2010
Druckdatum: 09.09.2010

