Gleichstellung von Mann und Frau

In Nordrhein-Westfalen sind seit 1994 in allen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte tätig.

Gleichstellungsstelle der Gemeinde

Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde arbeitet als Interessenvertretung für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau innerhalb und außerhalb der Gemeindeverwaltung. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in Herzebrock-Clarholz nimmt Jutta Duffe wahr. Ihre Anschrift lautet:

Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz
- Gleichstellungsstelle -
Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz

Telefonisch ist Frau Duffe unter 0 52 45 / 444-217 und per FAX unter 0 52 45 / 444-215 erreichbar. Die E-mail-Adresse lautet geschützte E-Mail-Adresse als Grafik


Die Gleichstellungsstelle als erste Anprechstation für Frauen in der Gemeinde

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet ihre Hilfe an, wenn Sie

  • allgemeine Informationen und Auskünfte zu frauenspezifischen Themen benötigen,
  • erste Hilfe bei persönlichen oder familiären Konflikten brauchen,
  • Unterstützung für die Durchsetzung Ihrer Rechte in Anspruch nehmen möchten,
  • sich über Benachteiligungen beschweren wollen,
  • Fragen als Berufsrückkehrerin haben,
  • als berufstätige Mutter Betreungsmöglichkeiten für Ihre Kleinkinder suchen,
  • an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten interessiert sind,
  • sich über eine Existenzgründung informieren wollen,
  • Kontakte zu Frauengruppen und -verbänden suchen,
  • Interesse an frauenpolitischen oder gleichstellungsrelevanten Vortragsveranstaltungen haben,
  • Interesse an Projekten für Mädchen und Jungen haben (z. B. Selbstbehauptungskurse).